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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1994
OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2015,1994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2015,1994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2015,1994)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Ablehnung, Untersuchungstermin, Explorationsgespräch, Sachverständigen, Anwesenheit Begleitperson

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ablehnung, Untersuchungstermin, Explorationsgespräch, Sachverständigen, Anwesenheit Begleitperson

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten auf Anwesenheit einer Begleitperson

  • rewis.io
  • kanzleibeier.eu

    Zu Untersuchender darf Begleitperson als Zeuge zur psychologischen Begutachtung mitnehmen

  • kanzleibeier.eu

    Zu einer familienpsychologischen oder psychiatrischen Begutachtung durch ein Gericht darf eine Begleitperson mitgenommen oder das Gespräch aufgezeichnet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 42, 406 ZPO; §§ 6, 30 FamFG
    Berechtigung eines medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten auf Anwesenheit einer Begleitperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nicht ohne meine Begleitperson

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwesenheit einer Begleitperson bei Exploration durch Sachverständigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsrecht: Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen - Begleitperson erlaubt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei gerichtlich angeordneten Untersuchungen durch psychologische Sachverständige können Begleitpersonen erlaubt sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen - Begleitperson erlaubt

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Mitnahme einer Begleitperson bei psychologischer Untersuchung erlaubt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn die Begutachtung eines Verfahrensbeteiligten angeordnet ist

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Begleitperson bei Exploration

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Begleitperson bei Exploration bei medizinischer oder psychologischer Begutachtung anlässlich eines familienrechtlichen Verfahrens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht: Recht zur Mitnahme einer Begleitperson zum Termin beim Sachverständigen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Psychologische Gutachten: Begleitperson erlaubt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1461
  • MDR 2015, 792
  • FamRZ 2015, 1126
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06

    Grundsatz des fairen Verfahrens - rechtliches Gehör - Anwesenheit Dritter bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14
    Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

    Soweit ersichtlich, ist bisher erst durch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die auch vom Antragsgegner zitiert worden sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547), ein Anspruch auf Anwesenheit einer Begleitperson anerkannt worden.

  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14
    Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

    Soweit ersichtlich, ist bisher erst durch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die auch vom Antragsgegner zitiert worden sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547), ein Anspruch auf Anwesenheit einer Begleitperson anerkannt worden.

  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Darüber hinaus kann das Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson bei Untersuchungen oder Explorationsgesprächen auch der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegenüber zumindest abstrakt immer denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen dienen (vgl OLG Hamm Beschluss vom 3.2.2015 - II-14 UF 135/14, 14 UF 135/14 - juris RdNr 7) .

    Zur Wahrung seiner Rechte verbleiben dem begutachteten Beteiligten in diesem Fall die Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme einschließlich eigener abweichender Darstellung des Untersuchungsablaufs und der Anspruch auf schriftliche und/oder mündliche Befragung des Sachverständigen (§ 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 und 4 ZPO; vgl OLG Hamm Beschluss vom 3.2.2015 - II-14 UF 135/14, 14 UF 135/14 - juris RdNr 8) .

    Dies zu würdigen, ist allein Aufgabe des Gerichts (vgl OLG Hamm Beschluss vom 3.2.2015 - II-14 UF 135/14, 14 UF 135/14 - juris RdNr 7) .

  • AG Schwäbisch Hall, 30.06.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Denn hierdurch wäre bei einer psychologischen Untersuchung eine erhebliche Störung der Untersuchung und auch Beeinflussung ihres Ergebnisses zu befürchten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 -, NJW 2015, 1461 (1462)).
  • KG, 18.02.2021 - 3 UF 1069/20

    Elterliche Sorge: Anwesenheitsrecht einer Begleitperson bei der gutachterlichen

    Soweit teilweise vertreten wird, die Teilnahme einer Begleitperson zu Beweiszwecken (die keine Teilnahme- oder Äußerungsrechte hat), könne nicht untersagt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2015 -II-14 UF 135/14-, juris), berücksichtigt diese Entscheidung den Grundsatz der Waffengleichheit (vgl. Hansen DRiZ 2013, 400, 401), der gebieten würde, dass auch die übrigen Beteiligten einen "Beobachter" entsenden dürfen, nicht.
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Brandstifters bei Stellung der Diagnose

    Hierdurch wäre bei einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung, anders als z. B. bei einem baurechtlichen Ortstermin, eine erhebliche Störung der Untersuchung und auch Beeinflussung ihres Ergebnisses zu befürchten, wohingegen die Rechte des zu Begutachtenden in diesem Punkt durch die Möglichkeit nachträglicher schriftlicher Stellungnahmen und/oder einer mündlichen Befragung des Sachverständigen im Gerichtstermin hinreichend gewahrt sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung wegen eingetretener Heilungsbewährung;

    Der Senat teilt nicht die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2015 - II-14 UF 135/14 - juris Rn. 7), die Hinzuziehung einer Begleitperson müsse zugelassen werden, weil ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Beteiligter ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber abstrakt immer denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
  • OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15

    19-jähriger Feuerwehrmann als Brandstifter - uneingeschränkt

    Hierdurch wäre bei einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung, anders als z. B. bei einem baurechtlichen Ortstermin, eine erhebliche Störung der Untersuchung und auch Beeinflussung ihres Ergebnisses zu befürchten, wohingegen die Rechte des zu Begutachtenden in diesem Punkt durch die Möglichkeit nachträglicher schriftlicher Stellungnahmen und/oder einer mündlichen Befragung des Sachverständigen im Gerichtstermin hinreichend gewahrt sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2019 - 9 WF 180/19

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es gibt im Übrigen tatsächlich keine Rechts-/Anspruchsgrundlage für den hier erhobenen Anspruch auf Zuziehung einer Vertrauensperson bei der (psychologischen) Begutachtung, nicht einmal eine gefestigte oder gar höchstrichterliche Rechtsprechung in diesem Sinne, sondern (soweit bis heute ersichtlich) nur (drei) obergerichtliche Entscheidungen, die Fallgestaltungen zum Gegenstand hatten, die auf den hier vorliegenden Fall auch gar nicht übertragbar sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547; OLG Hamm FamRZ 2015, 1126 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17

    BU-Versicherung: Ärztliche Nachuntersuchung - Obliegenheitverletzung

    Aus der Entscheidung des OLG Hamm in einer Familiensache (NJW 2015, 1461-1462) es sei nicht zu beanstanden, dass der Untersuchende sich einer Begleitperson bediene, kann der Kläger nichts Günstiges für sich herleiten.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2018 - 9 W 3/18

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen: Zuziehung eines Zeugen durch den

    Auf die Frage, ob in bestimmten Einzelfällen bei einer psychiatrischen oder psychologischen Exploration (um welche es vorliegend nicht ging) aus fachlichen Gründen keine dritte Person die Gesprächssituation zwischen dem Gutachter und dem Probanden stören sollte (vgl. dazu beispielsweise OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2013, 972; OLG Hamm, NJW 2015, 1461), kommt es nicht an.
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Während teilweise ein Recht auf Anwesenheit Dritter auch bei einer psychiatrischen Begutachtung uneingeschränkt bejaht wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2015 - II-14 UF 135/14 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. März 2000 - 3 W 35/00 - zitiert nach juris) bzw. ein genereller Ausschluss mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit und dem Gebot des fairen Verfahrens für unvereinbar erachtet wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. April 2019 - L 7 U 396/16 - zitiert nach juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juli 2006 - L 5 KR 39/05 - zitiert nach juris), wird teilweise ein solches Recht grundsätzlich abgelehnt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2011 - L 11 R 4243/10 - zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 01.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

  • LG Neuruppin, 17.12.2018 - 2 T 109/18

    Befangenheitsantrag wegen unangemessenem Verhalten des Sachverständigen

  • OLG Hamm, 28.12.2016 - 13 UF 201/16
  • KG, 27.04.2015 - 16 UF 244/14

    Elterliche Sorge: Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge;

  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 3 CS 20.1642

    Folgen verweigerter Mitwirkung an einer angeordneten Untersuchung zur

  • VG Schleswig, 04.01.2023 - 12 B 58/22
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25743
OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25743)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25743)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1097
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12

    Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Zum zweiten hat das Amtsgericht den Ausschluss des persönlichen Umgangs zwischen dem Antragsgegner und den Kindern nicht mit einer Befristung versehen, was zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361, Juris-Rn. 34) indes grundsätzlich erforderlich ist, wenngleich es auch ausreichend sein kann, wenn ein Zeitraum, nach dem eine erneute Prüfung des Umgangsrechts begehrt werden kann, aus den Entscheidungsgründen erkennbar ist (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005, Juris-Rn. 10; Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl. 2016, Rn. 36 zu § 1684), hier ggf. aufgrund der Formulierung, "bei einem vernünftig ablaufenden brieflichen Kontakt" könnten die Kinder in den nächsten 6 Monaten "durchaus wieder so weit Vertrauen" zum Antragsgegner fassen, dass sodann die Möglichkeit von begleiteten Kontakten geprüft werden könne.

    Dass ein ernsthafter, autonomer und stabiler, den Umgang ablehnender Kindeswille einen hinreichend gewichtigen Grund für einen Umgangsausschluss darstellen kann, ist auch verfassungsgerichtlich anerkannt (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361, Juris-Rn. 31).

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Dabei hat es nicht dargelegt, warum es selbst über die notwendige familienpsychologische Sachkunde verfüge, um die Abweichung zu begründen (vgl. BGH NJW 1997, 1446; BVerfG FamRZ 2009, 399, Juris-Rn. 52).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Bei einer zwangsweise angeordneten therapeutischen Maßnahme würde es sich um einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handeln (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 179, Juris-Rn. 13 ff.); die zwangsweise Anordnung einer Mediation würde die allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigen, ist aber jedenfalls im Umkehrschluss aus § 156 Abs. 1 S. 3 FamFG, wonach lediglich die Teilnahme an einem einmaligen Informationsgespräch über Mediation o. ä. angeordnet werden kann, unzulässig.
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Dabei hat es nicht dargelegt, warum es selbst über die notwendige familienpsychologische Sachkunde verfüge, um die Abweichung zu begründen (vgl. BGH NJW 1997, 1446; BVerfG FamRZ 2009, 399, Juris-Rn. 52).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Er ist zur Abwendung einer ansonsten eintretenden Kindeswohlgefährdung, d. h. einer Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494, Juris-Rn. 17 m. w. N.), und damit zugleich aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen erforderlich.
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Zum zweiten hat das Amtsgericht den Ausschluss des persönlichen Umgangs zwischen dem Antragsgegner und den Kindern nicht mit einer Befristung versehen, was zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361, Juris-Rn. 34) indes grundsätzlich erforderlich ist, wenngleich es auch ausreichend sein kann, wenn ein Zeitraum, nach dem eine erneute Prüfung des Umgangsrechts begehrt werden kann, aus den Entscheidungsgründen erkennbar ist (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005, Juris-Rn. 10; Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl. 2016, Rn. 36 zu § 1684), hier ggf. aufgrund der Formulierung, "bei einem vernünftig ablaufenden brieflichen Kontakt" könnten die Kinder in den nächsten 6 Monaten "durchaus wieder so weit Vertrauen" zum Antragsgegner fassen, dass sodann die Möglichkeit von begleiteten Kontakten geprüft werden könne.
  • OLG Bremen, 21.11.2017 - 5 UF 81/16

    Verlängerung des vom Familiengericht ausgesprochenen Umgangsausschlusses durch

    Eine solche Entscheidung ist zulässig, weil im Umgangsverfahren von Amts wegen und allein auf das Wohl des Kindes abstellend die nach materiellem Recht gebotene Regelung zu treffen ist, das Umgangsrecht dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang angefallen ist und schließlich - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 i. V. mit § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht gilt, der Beschwerdeführer vielmehr auch eine für ihn nachteilige Entscheidung in Kauf nehmen muss (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016, 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.2011, 8 UF 161/10, juris = FamRZ 2011, 1802 [LS]; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 69 Rn. 23; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 5. Aufl., § 69 Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18

    Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinen drei minderjährigen

    Eine solche Entscheidung, die den allein beschwerdeführenden Vater schlechter stellt, ist zulässig, weil Umgangsverfahren gemäß § 1684 BGB Amtsverfahren sind, in denen allein auf das Wohl des Kindes abzustellen ist und das Verbot der reformatio in peius daher nicht gilt (vgl. KG, FamRZ 2018, 1329; OLG Hamburg, FF 2018, 165; OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016 - 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69, Rn. 23; Zöller/Feskorn, ZPO 33. Aufl. § 69 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als

    Das Umgangsrecht ist dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang zur Entscheidung angefallen und schließlich gilt - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 iVm § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht (vgl. OLG Bremen, NJOZ 2018, 1125; OLG Hamm, BeckRS 2016, 12188; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1447; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69 FamFG Rn. 23; BeckOK FamFG/Obermann, Stand 1.10.2022, § 69 FamFG Rn. 44).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.04.2016 - 14 UF 135/14   

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https://dejure.org/2016,25741
OLG Hamm, 25.04.2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25741)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2016 - 14 UF 135/14
    Soweit das BVerfG in einer Entscheidung die Möglichkeit angesprochen hat, eine Therapieauflage zu erteilen (FamRZ 2012, 1127, Juris-Rn. 34), steht das im Widerspruch zu der - zutreffenden - Rechtsprechung, auch des BVerfG selbst (FamRZ 2011, 179), wonach die gerichtliche Anordnung einer Psychotherapie einen unzulässigen Grundrechtseingriff darstellt.
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2016 - 14 UF 135/14
    Soweit das BVerfG in einer Entscheidung die Möglichkeit angesprochen hat, eine Therapieauflage zu erteilen (FamRZ 2012, 1127, Juris-Rn. 34), steht das im Widerspruch zu der - zutreffenden - Rechtsprechung, auch des BVerfG selbst (FamRZ 2011, 179), wonach die gerichtliche Anordnung einer Psychotherapie einen unzulässigen Grundrechtseingriff darstellt.
  • BVerfG, 09.03.2015 - 1 BvR 2819/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2016 - 14 UF 135/14
    Nur wenn auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvortrages nicht eingegangen wird, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen (vgl. BVerfG NJW 2015, 1746, Juris-Rn. 15).
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